Artikel 31 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
¹In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen.
²Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.