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Artikel 31 - Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

¹In dem Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO werden zusätzlich die Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie gegebenenfalls die Verwendung von Profiling aufgenommen.

²Art. 30 Abs. 5 DSGVO findet keine Anwendung.