TDDDG
Das TTDSG wurde am 13.05.2024 zum „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)“ : Anpassung an den Digital Service Act.
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 - Kapitel 1 - Vertraulichkeit der Kommunikation
- § 3 - Vertraulichkeit der Kommunikation – Fernmeldegeheimnis
- § 4 - Rechte des Erben des Endnutzers und anderer berechtigter Personen
- § 5 - Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen
- § 6 - Nachrichtenübermittlung mit Zwischenspeicherung
- § 7 - Verlangen eines amtlichen Ausweises
- § 8 - Missbrauch von Telekommunikationsanlagen