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TDDDG

Das TTDSG wurde am 13.05.2024 zum „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)“ : Anpassung an den Digital Service Act.

Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Teil 2 - Kapitel 1 - Vertraulichkeit der Kommunikation

Teil 2 - Kapitel 2 - Verkehrsdaten, Standortdaten

Teil 2 - Kapitel 3 - Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, Anrufweiterschaltung

Teil 2 - Kapitel 4 - Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten

Teil 3 - Kapitel 1 - Technische und organisatorische Vorkehrungen

Teil 3 - Kapitel 2 - Endeinrichtungen

Teil 4 - Straf- und Bußgeldvorschriften und Aufsicht