Kapitel 11 – Schlussbestimmungen
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Artikel 94 – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

  1. Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
  2. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

Passende Erwägungsgründe im Zusammenhang mit dem Artikel

 

171) Richtlinie 95/46/EG