BDSG

BDSG

Diese neue Fassung des BDSG ist seit dem 25. Mai 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar.

Teil 1 – Kapitel 1 – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Teil 1 – Kapitel 3 – Datenschutzbeauftragte öffentlicher Stellen

Teil 2 – Kapitel 3 – Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

Teil 2 – Kapitel 4 – Aufsichtsbehörde für die Datenverarbeitung durch nichtöffentliche Stellen

Teil 3 - Kapitel 1 - Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und allgemeine Grundsätze

Teil 3 - Kapitel 6 - Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

Teil 3 - Kapitel 7 - Haftung und Sanktionen