TDDDG

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Das TTDSG wurde am 13.05.2024 zum „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)“ : Anpassung an den Digital Service Act.

Teil 2 - Kapitel 3 - Verbindungen, Rufnummernanzeige und -unterdrückung, Anrufweiterschaltung

Teil 2 - Kapitel 4 - Endnutzerverzeichnisse, Bereitstellen von Endnutzerdaten