Rechtliches

Vertrag zur Auftragsverarbeitung für die Robin Data Software

Bei der Registrierung zur Robin Data Software wird mit der Robin Data GmbH ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen.

Übersicht der Versionen: 

Version 1.4 (gültig ab 08.02.2023)

Version 1.2 (gültig ab 25.11.2020)

Version 1.0 (gültig ab 04.11.2019)

Vertrag zur Auftragsverarbeitung in Robin Data aufrufen

Bei der Registrierung zur Robin Data Software wird mit der Robin Data GmbH ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Abs. 3 DSGVO geschlossen. Dieser wird direkt in Ihrem Robin Data Mandanten gespeichert.

  1. Klicken Sie im Hauptmenü auf Compliance: Es öffnet sich ein Dropdown-Menü.
  2. Klicken Sie im Dropdown-Menü auf Verträge & Nachweise: Es öffnet sich die Tabellenansicht auf dem Reiter Vertrag.
  3. In der Tabellenansicht befindet sich der Vertrag zur Auftragsverarbeitung unter der Bezeichnung "Robin Data Software".
  4. Klicken Sie auf die Bezeichnung Robin Data Software: Es öffnet sich eine Eingabemaske.
  5. Klicken Sie im rechten Bereich der Eingabemaske auf Externe Links:  Es öffnet sich der Tab externe Links. In diesem ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit der Bezeichnung "Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO" verlinkt.

  6. Klicken Sie auf das Pfeilsymbol: DerVertrag zur Auftragsverarbeitung wird als PDF in einem neuen Browser-Tab geöffnet.

 

Weitere Frage? - Wir sind für Sie da.

Bei Fragen zur Software können Sie sich gern an unseren Support wenden. Sie erreichen uns unter support@robin-data.io.