Teil 3 - Kapitel 1 - Technische und organisatorische Vorkehrungen
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§ 20 - Verarbeitung personenbezogener Daten Minderjähriger

Hat ein Telemedienanbieter zur Wahrung des Jugendschutzes personenbezogene Daten von Minderjährigen erhoben, etwa durch Mittel zur Altersverifikation oder
andere technische Maßnahmen, oder anderweitig gewonnen, so darf er diese Daten
nicht für kommerzielle Zwecke verarbeiten.